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   LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08   

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https://dejure.org/2009,10725
LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08 (https://dejure.org/2009,10725)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08 (https://dejure.org/2009,10725)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 10 Sa 1451/08 (https://dejure.org/2009,10725)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker - Voraussetzungen des Anspruchs auf Lohnsicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 242 BGB; § 611 Abs. 1 BGB; TV Rationalisierungsschutz § 6
    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem Rationalisierungsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem Rationalisierungsschutz

  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 611; ; TV Lohngruppenverzeichnis zum MZArb; ; TV über den Rationalisierungsschutz für Arbeiter des Bundes und der Länder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Bestellung zum Vorhandwerker; Lohnsicherung aufgrund tariflichem Rationalisierungsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 11.06.1980 - 4 AZR 437/78

    Mitbestimmungsrecht des Personalrates - Übertragung einer Tätigkeit - Wechsel der

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Die Bestellung zum Vorhandwerker darf nicht willkürlich und ohne sachlichen Grund widerrufen werden (BAG 11.6.1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6 = PersV 1982, 297 m.w.N.).

    Hierzu gehört auch eine umfassende Abwägung aller wesentlichen Umstände, um zu ermitteln, ob bei der Abwägung zwischen wirtschaftlichen Vorteilen für den Arbeitgeber und einem langjährigen, wenn auch widerruflichen Besitzstand des Arbeitnehmers dem letzten ein so hoher Vorrang einzuräumen ist, dass der Entzug als sachwidrig erscheint (BAG 14.7.1982 - 4 AZR 810/79; BAG 11.6.1980 - 4 AZR 437/78 - a.a.O.; LAG Niedersachsen 3.12.2004 - 3 Sa 1100/03).

    Die dadurch erzielte Einsparung von Haushaltsmitteln kann ein berechtigtes Anliegen darstellen (BAG 11.6.1980 - 4 AZR 437/78 - AP MTB II § 9 Nr. 6 = PersV 1982, 297) und ist vorliegend gut nachvollziehbar.

  • BAG, 14.05.1986 - 4 AZR 66/85

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage für einen Seezeichenmechaniker im

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Eine Rationalisierungsmaßnahme liegt auch dann vor, wenn sie zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit vorgenommen worden ist, was nicht unbedingt mit einer Einsparung von Arbeitskräften verbunden sein muss, sondern sich auch im Bereich der Änderungen der Arbeitsorganisation, etwa durch bessere Nutzung bestehender Kapazitäten durch Zusammenfassung bestimmter Aufgaben ermöglichen lässt (BAG 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

    Wesentlich ist eine Änderung, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 19.10.1000 - 6 AZR 291/99 a.a.O.; 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

    Es handelt sich bei der Werkstatt auch um einen Betriebsteil, denn sie lässt sich von den übrigen Betriebsteilen gut abgrenzen; nicht erforderlich ist hingegen, dass es sich um einen selbständigen Betriebsteil handelt (BAG 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

  • BAG, 19.10.2000 - 6 AZR 291/99

    Lohnsicherung für Vorhandwerkerzulage

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Dies ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 = AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 35 = EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 3; 27.10.2005 - 6 AZR 116/05), der sich das erkennende Gericht anschließt, als Rationalisierungsmaßnahme anerkannt.

    Wesentlich ist eine Änderung, wenn mit der Maßnahme gewichtige Auswirkungen verbunden oder zu erwarten sind (BAG 19.10.1000 - 6 AZR 291/99 a.a.O.; 14.5.1986 - 4 AZR 66/85).

  • BAG, 29.03.2001 - 6 AZR 652/99

    Rationalisierungsschutz - Wechsel der Beschäftigung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Eine Maßnahme dient dem Ziele einer rationelleren Arbeitsweise, wenn sie die Qualität oder die Quantität der Arbeit erhöhen soll oder wenn die Arbeit mit weniger Hilfsmitteln, weniger Zeit oder weniger Kosten erledigt werden soll (BAG 29.3.2001 - 6 AZR 652/99 - EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 4 = ZTR 2002, 77).

    Dabei kann eine Änderung, die für die gesamte Verwaltung nicht wesentlich ist, für einen Verwaltungs- oder Betriebsteil wesentlich sein (BAG 29.3.2001 - 6 AZR 652/99 - EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 4 = ZTR 2002, 77).

  • BAG, 27.10.2005 - 6 AZR 116/05

    Einkommenssicherung - Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Dies ist von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 19.10.2000 - 6 AZR 291/99 - BAGE 96, 140 = AP TVG § 4 Rationalisierungsschutz Nr. 35 = EzBAT TV Rationalisierungsschutz vom 9.1.1987 Nr. 3; 27.10.2005 - 6 AZR 116/05), der sich das erkennende Gericht anschließt, als Rationalisierungsmaßnahme anerkannt.
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 810/79
    Auszug aus LAG Niedersachsen, 31.07.2009 - 10 Sa 1451/08
    Hierzu gehört auch eine umfassende Abwägung aller wesentlichen Umstände, um zu ermitteln, ob bei der Abwägung zwischen wirtschaftlichen Vorteilen für den Arbeitgeber und einem langjährigen, wenn auch widerruflichen Besitzstand des Arbeitnehmers dem letzten ein so hoher Vorrang einzuräumen ist, dass der Entzug als sachwidrig erscheint (BAG 14.7.1982 - 4 AZR 810/79; BAG 11.6.1980 - 4 AZR 437/78 - a.a.O.; LAG Niedersachsen 3.12.2004 - 3 Sa 1100/03).
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